Im Mediationsverfahren
versuche ich die außergerichtliche Konfliktbeilegung durch Erarbeiten eigentverantworteter Vereinbarungen der Konfliktparteien zu erreichen. Diese Form der Streitbeilegung empfiehlt sich in besonderer Weise bei allen Fragen der elterlichen Sorgen und des Umgangsrechts, bietet sich aber auch in den sonstigen Fragen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung an.
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