Rechtsanwältin Linde Kath-Zurhorst

Linde Kath-Zurhorst

Fachanwältin für Familienrecht

 

Fachgebiete:

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mediation

 

Lebenslauf und beruflicher Werdegang:

03.11.1966

Abitur

 

22.05.1971

Erste Juristische Staatsprüfung

 

21.02.1975

Eheschließung mit Wolfgang Kath

 

09.01.1976

Zweite Juristische Staatsprüfung

 

23.02.1976

Zulassung zur Anwaltschaft

 

Im Einzelnen: Ich arbeite seit 1976 als Rechtsanwältin und bin Fachanwältin für Familienrecht. Mein Mann war bis zum Eintritt in den Ruhestand Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.

Nachdem mein Mann und ich uns in Bergisch Gladbach niedergelassen hatten, fand bereits im Rahmen unserer Tätigkeit eine Aufgabenteilung in der Weise statt, dass ich den Bereich des damals noch "alten" Familienrechts bearbeitete. Im November 1977 wurde ich dann Geschäftsführerin des Kölner Anwaltvereins (KAV) und hatte im Rahmen meiner dortigen Tätigkeit beim Inkrafttreten des "neuen" Familienrechts die auch für mich fruchtbare Aufgabe, die vom KAV zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen zum neuen Familienrecht zu organisieren. Später wurde ich dann in den Vorstand des KAV mit Sachgebiet Familienrecht gewählt, war eine Zeit lang Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln (RAK) für die Ausbildung der damaligen Rechtsanwaltsgehilfen und wurde dann als erste Frau in der Geschichte der RAK Köln in den Vorstand gewählt. Für eine Wahlperiode (4 Jahre) gehörte ich dann dem Vorstand der RAK, ebenfalls mit den Fachgebiet Familienrecht, an.

Da die berufliche Inanspruchnahme immer stärker wurde, habe ich mich etwas aus dem Funktionärsbereich zurückgezogen.

Bis zum 31.12.2005 gehörte ich – insgesamt 3 Wahlperioden -, dem Familienrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, der Dachorganisation der örtlichen Anwaltvereine, an. Im Familienrechtsausschuss des DAV findet eine ununterbrochene Beschäftigung mit Gesetzesvorhaben sowohl auf nationaler als auch besonders internationaler Ebene statt. Da der Familienrechtsauschuss immer wieder vom Bundesministerium der Justiz zu Stellungnahmen aufgefordert wird, habe ich an einer großen Zahl dieser Stellungnahmen im familienrechtlichen Bereich mitgearbeitet.

Darüber hinaus schreibe ich regelmäßig Artikel und Anmerkungen zu höchstrichterlichen Entscheidungen in der Zeitschrift Forum Familienrecht. An dem im Beck Verlag München erschienenen Münchner Anwaltshandbuch Familienrecht, 2020 in 5. Auflage erschienen, bearbeite ich die Bereiche Mandatsbeendigung, Mediation und die Nachscheidungsunterhaltstatbestände, insbesondere unter Einbeziehung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 01.01.2008.
An dem im Nomos Verlag erscheinenden Großkommentar zum BGB habe ich im Band Familienrecht die Kommentierung zu den §§ 1610, 1610a und 1611 BGB sowie § 1361 BGB geschrieben. In der Festschrift für Groß im Anwaltverlag ist außerdem eine Abhandlung zur Verbraucherinsolvenz von mir veröffentlicht.

 

Mitgliedschaften:

Ich bin Mitglied des DAV, des Kölner Anwaltvereins, der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht, des Deutschen Familiengerichts-

tags, Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV und Mitglied der der Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV.

 

Seit dem 29.11.2011 besitze ich das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer, das für nachgewiesene regelmässige umfangreiche Fortbildungen geführt werden darf.