Im Familienrecht

 

berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten in denen durch die Trennung der Ehepartner oder Lebenspartner Probleme entstehen oder entstanden sind. Dazu gehören in erste Linie die Fragen der elterlichen Sorgen und des Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern, Fragen zum Scheidungsverfahren selbst, der Versorgungsausgleich (Ausgleich von in der Ehe erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften), Fragen der Ehewohnung, des Hausrats, der persönlichen Sachen, des Unterhalts, der vermögensrechtlichen Verhältnisse wie z. B. Zugewinnausgleich oder Gesamtschuldnerhaftung. Darüber hinaus gehört zu meinen besonderen Interessen die Ausarbeitung von Partnerschafts- und Eheverträgen sowie Scheidungsfolgeverträgen.

 

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